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Mietvertrag

1.Beschreibung der Dienstleistung: Die Dienstleistung umfasst die Miete für die im Vertrag angegebenen Tage, Versicherung (Art. 3), Mehrwertsteuer, Öl und Motorflüssigkeiten, normale Wartung des Fahrzeugs und außerordentliche Wartung, sofern diese nicht auf Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen ist. Der Service beinhaltet nicht: Kraftstoff, Entleerung von Grauwasser-, Schwarzwasser- und Toilettenflüssigkeitstanks, Bußgelder und verschiedene Mautgebühren. Im Falle eines Bußgeldes ermächtigt der Kunde Samas S.a.s., die für die Anmietung verwendete Kreditkarte mit 60,00 € zu belasten, um die Kosten für die Verwaltung der Praxis im Zusammenhang mit einem einzelnen Bußgeld und gegebenenfalls der Höhe des Bußgeldes selbst zu erstatten.
2. Nutzung des Fahrzeugs und Verbote: Die Nutzung des Fahrzeugs zu anderen Zwecken als der Beförderung und Unterbringung von Personen ist nicht gestattet, insbesondere sind untersagt: Untervermietung; die Überlassung aus irgendeinem Grund (einschließlich Leihgabe) an Personen, die nicht vom Kunden als Insassen des Fahrzeugs angegeben wurden; die Ausübung jeglicher beruflichen und gewerblichen Tätigkeit mittels eines Fahrzeugs, beispielsweise der Transport von Sachen, Personen, der Verkauf von Waren usw. Zugfahrzeuge aller Art, Anhänger usw. Führen des Fahrzeugs durch Personen, die nicht zu den vom Kunden angegebenen Fahrern gehören, durch Personen, die nicht über die verkehrsrechtlichen psychophysischen Voraussetzungen verfügen oder durch Personen, die seit weniger als 2 Jahren im Besitz des Führerscheins B sind; die im Meldeschein angegebene Personenzahl überschreiten. Jeder Verstoß gegen die oben aufgeführten Bestimmungen führt zum Verlust der Kaution durch den Kunden und zur sofortigen Abholung des Fahrzeugs sowie zur Entschädigung aller SAMAS S.a.s. entstandenen Schäden. oder an Dritte. Der Fahrer muss alle Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und alle in dem Land, in dem das Fahrzeug verwendet wird, geltenden Vorschriften genau einhalten und darauf achten, das Fahrzeug mit größter Sorgfalt zu nutzen, um sowohl Personen als auch Eigentum zu schützen.
3.Versicherung: Das Fahrzeug ist für die im Vertrag angegebene Mietdauer bei der RCA-Versicherung versichert. SAMAS S.a.s. lehnt jede Haftung für etwaige Schäden ab, die den vom Kunden während der Mietdauer auf seinen Fahrzeugen transportierten Personen und Gegenständen entstehen könnten. SAMAS S.a.s. lehnt jegliche Verantwortung ab, die sich aus falschen Angaben zur Identität oder Adresse oder der Vorlage gefälschter oder unrichtiger Dokumente durch den Kunden ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls die Interessen von SAMAS S.a.s. zu schützen. und Ihrer Versicherungsgesellschaft, füllen Sie sorgfältig einen detaillierten Unfallbericht und das jedem Fahrzeug beiliegende CID-Formular aus und senden Sie eine Kopie an SAMAS S.a.s. innerhalb von 48 Stunden und telefonische Benachrichtigung schnellstmöglich. Es ist verboten, mit Fahrzeugen von SAMAS S.a.s. zu fahren. in Ländern, die nicht durch die Green Card der Versicherung abgedeckt sind. Der Versicherungsschutz umfasst: R.C.A. , Kasco und Green Card mit einer Selbstbeteiligung von 1500 €. Andere Unterstützung wie: r.c.a. und Kasco mit 1000 € Selbstbeteiligung, Diebstahl und Raub, Vandalismus und Pannenhilfe im Falle einer Panne oder eines Unfalls können gemäß der auf der Website www.campersardegna.net veröffentlichten und in der Tabelle unter diesem Dokument aufgeführten Preisliste erworben werden. Im Falle eines Diebstahls der gesamten oder eines Teils der Ausrüstung, eines Brandes oder eines Unfalls muss der Benutzer das Büro innerhalb von 48 Stunden telefonisch oder per E-Mail benachrichtigen. Andernfalls haftet er direkt für alle Schäden oder Verluste, die sich aus der unterlassenen Kommunikation mit SAMAS S.a.s. ergeben. , ob sie vom Fahrzeug der SAMAS S.a.s. getragen werden. oder Dritte. Bei Schäden am Eigentum Dritter oder bei Schäden Dritter muss der Nutzer die Schadensmeldung vollständig ausfüllen und von der Gegenpartei unterschreiben lassen. In allen anderen Fällen ist der Benutzer verpflichtet, das Eingreifen der Polizeibehörde zu beantragen und zu überprüfen, ob die Unfallberichte oder Berichte Angaben zu den beteiligten Personen, Zeugen und Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Es liegt auch in der Verantwortung des Benutzers, eine Kopie der Berichte von der Polizeibehörde zu erhalten und diese an SAMAS S.a.s. weiterzuleiten. innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall/Unfall.
4. Verantwortlichkeit: SAMAS S.a.s. haftet nicht für alle Mängel, Fehler oder andere Mängel, die nicht aus dem Lieferbericht resultieren, den der Kunde zusammen mit einem Manager von SAMAS S.a.s. erstellt hat. SAMAS S.a.s. übernimmt keine Verantwortung für Unannehmlichkeiten, die durch unfreiwillige Verzögerungen oder mechanische Ausfälle, Fahrlässigkeit des Servicepersonals, Unterbrechungen oder Verzögerungen der Reise aufgrund von Krankheiten, Naturkatastrophen, Streiks, Kriegen, schlechtem Wetter, Quarantänen usw. entstehen können. Im Falle einer erzwungenen Unterbrechung der Reise ist der Kunde verpflichtet, SAMAS S.a.s. unverzüglich zu informieren. innerhalb der ersten 24 Stunden, damit ich die Rückgewinnung des Fahrzeugs auf die bestmögliche Weise veranlassen und die damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen kann; SAMAS S.a.s. haftet nicht für Missverständnisse oder unfreiwillige Verzögerungen bei der Lieferung oder Abholung des Fahrzeugs, auch wenn diese auf seine Vertreter oder Mitarbeiter zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Miete zu bezahlen, auch wenn er diese aufgrund von Unfällen, Krankheiten, Naturkatastrophen, Kriegen, schlechtem Wetter, Quarantänen usw. nicht erfüllen kann; SAMAS S.a.s. ist nicht verantwortlich für Unfälle oder Verletzungen, die dem Kunden und/oder anderen Passagieren durch die Vermietung seiner Fahrzeuge jeglicher Art entstehen.
5. Mietdauer: Die Mietdauer eines Fahrzeugs kann nicht geändert werden, es sei denn, SAMAS S.a.s. gewährt dem Kunden keine Verlängerung, wenn er diese mindestens 48 Stunden im Voraus beantragt. Jeder Tag der unbefugten Verzögerung führt dazu, dass dem Kunden eine Gebühr in Rechnung gestellt wird, die das Vierfache des zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Tarifs beträgt.
6. Buchungen und Zahlungen: Als Bestätigung der Buchung ist die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags des Mietpreises erforderlich, ohne die die Buchung nicht als gültig angesehen wird. Die Restzahlung der restlichen 50 % des Gesamtmietpreises ist 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Die Vermietung eines Fahrzeugs von SAMAS S.a.s. Voraussetzung ist die Zahlung einer Kaution in Höhe von maximal 1.500,00 €, die dem Kunden in der Regel innerhalb von 45 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Überprüfung zurückerstattet wird. Der Kunde ist gegenüber SAMAS S.a.s. immer direkt verantwortlich. für alle Schäden, die während der Miete am Fahrzeug verursacht wurden. Die Zahlung etwaiger Schäden erfolgt am Ende der Miete, indem der Betrag direkt von der gezahlten Kaution einbehalten wird.
7. Verzichtserklärungen: Im Falle einer Stornierung einer bestätigten Anmietung muss die Mitteilung bei SAMAS S.a.s. eingehen. per E-Mail und der gezahlte Betrag wird von SAMAS S.a.s. einbehalten. als Vertragsstrafe gemäß den folgenden Bedingungen: – 30 % des Gesamtmietpreises bis 51 Tage vor Mietbeginn, – 40 % des Gesamtmietpreises von 50 bis 21 Tagen vor Mietbeginn, – 70 % vom Gesamtmietpreis ab 20 bis 8 Tage vor Mietbeginn, – 85 % des Gesamtmietpreises bis 7 Tage vor Mietbeginn, – 95 % des Gesamtmietpreises ab 6 Tage vor Mietbeginn der Miete. SAMAS S.a.s. behält sich das Recht vor, den Mietbeginn aufgrund mechanischer Störungen oder höherer Gewalt zu ändern. Wenn die Lieferverzögerung des Fahrzeugs mehr als 48 Stunden beträgt, kann der Kunde von SAMAS S.a.s. eine Rückerstattung des gezahlten Betrags und die Kündigung des Vertrags verlangen, ohne dass ihm etwas anderes zusteht. für eine Entschädigung. Für vorzeitige Rückgaben, die nicht mit SAMAS S.a.s. vereinbart wurden, wird keine Rückerstattung oder Ermäßigung gewährt. Sollten ernsthafte Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Funktion des zur Miete ausgewählten Fahrzeugs auftreten, behält sich Samas das Recht vor, es durch ein anderes zu ersetzen, dessen Eigenschaften dem gewählten Fahrzeug möglichst ähnlich sind.
8. Vom Kunden zu tragende Kosten: alle Kosten im Zusammenhang mit der möglichen Überführung des Fahrzeugs über eine Staatsgrenze hinaus, für die Erlangung von Visa, Genehmigungen, vorübergehenden Importen oder Exporten des Fahrzeugs und allem, was sich im Fahrzeug befindet, einschließlich der Bordausrüstung geliefert von SAMAS S.a.s.
9. Reparaturen: Sollte es während der Mietzeit zu Pannen am Fahrzeug kommen, die nicht auf mangelnde ordnungsgemäße Wartung oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind, müssen Reparaturen im Voraus mit Samas sas vereinbart und nur nach deren Genehmigung durchgeführt werden. Eventuell vom Kunden gezahlte Beträge werden bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet. Im Falle einer Reifenpanne/Beschädigung/Bruch eines oder mehrerer Reifen gehen die Kosten für die Reparatur/den Austausch desselben oder des gemäß der Straßenverkehrsordnung erforderlichen Reifenpaares vollständig zu Lasten des Kunden. Etwaige Schäden an den Felgen gehen zu Lasten des Kunden.
10. Rückgabe der Fahrzeuge: Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug innen so sauber wie zum Zeitpunkt der Abholung und frei von persönlichen Gegenständen übergeben werden; Bei der Rückgabe muss die Kraftstoffmenge der ursprünglichen Menge entsprechen. Andernfalls wird zusätzlich zu den Kosten für den fehlenden Kraftstoff eine Strafe in Höhe von 25,00 € erhoben. Bei Vorhandensein von: Abfall, Sand, Tierhaaren auf Betten und Sofas sowie in allen Fällen, in denen der Zustand der Innenräume des Fahrzeugs nicht auf dessen normale Nutzung zurückzuführen ist, wird eine Strafe von 60 € verhängt. Darüber hinaus muss der Camper mit leerem Grauwassertank, leerem Toilettenspülkasten und gefülltem Frischwassertank zurückkehren. Bei Nichteinhaltung wird eine Strafe von 60,00 € erhoben. Für das mit dem Fahrzeug gelieferte Zubehör und die Ausstattung ist der Kunde verantwortlich. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung fallen folgende Strafen an: Fahrzeugschlüssel 350,00 €, Unterlegkeile 110,00 €, Elektrokabel 75,00 €, Campingtisch 125,00 €, Campingstuhl 15,00 €, Außenmatte/Teppich 25,00 €, Wechselrichter (sofern im Lieferumfang enthalten) 65,00 €, GPS (sofern im Lieferumfang enthalten) 185,00 €. Auf Fahrzeugen von SAMAS S.a.s. Rauchen verboten. Für den Fall, dass bei der Rückkehr von der Miete Rauchgeruch im Inneren des Wohnmobils auftritt, werden dem Kunden zusätzlich zu den zusätzlichen Reinigungskosten die Kosten für die Anti-Rauch-Behandlung in Höhe von 300,00 € in Rechnung gestellt.
Der Kunde, der über eine Finanzkreditkarte verfügt, ermächtigt den Vermieter, alle von ihm im Rahmen des Mietverhältnisses zu zahlenden Gebühren, einschließlich der in den Vertragsunterlagen aufgeführten Gebühren und der möglicherweise für die Einziehung von Ansprüchen jeglicher Art erforderlichen Kosten, von dem entsprechenden Konto abzubuchen des Vermieters gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.
Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht und im Streitfall ist das Gericht von TEMPIO PAUSANIA (SS) zuständig. Durch ausdrückliche Annahme der oben genannten Artikel: Art. 1 BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNG, Art. 2 NUTZUNG DES FAHRZEUGS UND VERBOTE, Art. 3 VERSICHERUNG, Art. 4 HAFTUNG, Art. 5 DAUER DER MIETE, Art. 6 RESERVIERUNGEN UND ZAHLUNGEN Art. 7 Verzichtserklärungen, Art. 8 Vom Kunden zu zahlende Kosten, Art. 9 Reparaturen, Art. 10 Rückgabe der Fahrzeuge.

BASIC
RC with excess 1.500 €
Unlimited Km
1 Driver
 
 
 
SILVER
RC with excess 1.000 €
Road assistance
Vandalism
Theft and robbery
Unlimited Km
2 Driver

*Der Kauf der SILVER Option ist an die Anmietung des Wohnmobils gebunden und muss mindestens 7 tage betragen

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